Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Stand: Oktober 2026
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Partner (Betrieb, der VidiReserve nach den AGB für Restaurants und Event-Anbieter nutzt) als Verantwortlichem und der VidiScope GmbH (in den AGB „VidiReserve“) als Auftragsverarbeiter.
Vorbemerkung
- Dieser Vertrag ist Anlage 2 der AGB für Restaurants und nach deren § 6 Abs. 3 Bestandteil des Nutzungsvertrags. Er gilt mit Abschluss des Nutzungsvertrags als in elektronischem Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und für dessen Laufzeit. Für Partner, deren Nutzungsvertrag vor dem 6. Oktober 2026 geschlossen wurde, gilt er ab diesem Tag.
- Er besteht aus den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915) und den Anhängen I bis IV. Die Klauseln werden unverändert verwendet. Diese Vorbemerkung und die Anhänge ergänzen sie; im Widerspruchsfall gehen die Klauseln vor (Klauseln 2 und 4).
- Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die VidiScope bei der Bereitstellung von VidiReserve im Auftrag des Partners vornimmt (Anhang II). Nicht Gegenstand sind die Verarbeitung im Buchungsablauf bis zur Übermittlung an den Partner, für die beide Parteien gemeinsam verantwortlich sind (Anlage 1, Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO), sowie Verarbeitungen zu eigenen Zwecken von VidiScope. § 6 Abs. 1 Satz 2 der AGB betrifft nur solche Verarbeitungen zu eigenen Zwecken; für alle übrigen Verarbeitungen nach der Übermittlung ist VidiScope Auftragsverarbeiter nach diesem Vertrag.
- Zu eigenen Zwecken verwendet VidiScope Daten aus dem Buchungsablauf nur, soweit der Gast mit einem Gastkonto bucht (Anzeige im Gastkonto), sowie zur Einladung zu Bewertungen und zu deren Prüfung. Darüber hinaus verwendet VidiScope Daten aus dem Auftrag nicht für eigene Zwecke.
- Der Partner erteilt seine Weisungen in erster Linie durch die Nutzung und die Einstellungen von VidiReserve. Weitere Weisungen erteilt er in Textform an datenschutz@vidireserve.com.
- Beabsichtigte Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anhang IV) teilt VidiScope dem Partner mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mit (Klausel 7.7). Der Partner kann innerhalb dieser Frist aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen in Textform widersprechen. Können die Parteien den Einwand nicht ausräumen, kann der Partner den Nutzungsvertrag vor dem Einsatz des neuen Unterauftragsverarbeiters fristlos kündigen.
- Änderungen dieser Vorbemerkung und der Anhänge I bis III richten sich nach § 12 der AGB, Änderungen von Anhang IV nach Nr. 6. VidiScope darf die technischen und organisatorischen Maßnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Standardvertragsklauseln
Wortlaut der Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 (ABl. L 199 vom 7.6.2021, S. 18), Anhang. Gewählte Optionen: Klausel 5 nicht verwendet; Klausel 7.7 Option 2 mit einer Frist von 30 Tagen; Klauseln 1, 8, 9: jeweils Option 1 (Verordnung (EU) 2016/679).
ABSCHNITT I
Klausel 1 – Zweck und Anwendungsbereich
- Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
- Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
- Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
- Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
- Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
- Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
Klausel 2 – Unabänderbarkeit der Klauseln
- Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
- Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3 – Auslegung
- Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
- Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
- Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4 – Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 – fakultativ – Kopplungsklausel
Nicht verwendet.
ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN
Klausel 6 – Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Klausel 7 – Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
- Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
- Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
- Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
- Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
- Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
- Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
- Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
- ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
- Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
- Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
- Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
- Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
- Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Klausel 8 – Unterstützung des Verantwortlichen
- Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
- Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
-
Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
- Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
- Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
- Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
- Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
- Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
- bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
-
bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
- die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
- die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
- bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
- Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
- die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Klausel 10 – Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
- Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
-
Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
- der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
- der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
- der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
- Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
- Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
ANHANG I – Liste der Parteien
Verantwortlicher: der Partner, mit Name, Anschrift und Kontaktdaten, wie bei der Registrierung angegeben und im Backoffice von VidiReserve hinterlegt. Kontaktperson ist der Inhaber des Partner-Kontos. Der Partner stimmt diesem Vertrag mit Abschluss des Nutzungsvertrags elektronisch zu. Datum: Abschluss des Nutzungsvertrags; für Partner, deren Nutzungsvertrag vor dem 6. Oktober 2026 geschlossen wurde, dieser Tag.
Auftragsverarbeiter: VidiScope GmbH (in den AGB „VidiReserve“), Römerstr. 27, 89250 Senden, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Valentin Schierhuber. Kontakt für Datenschutzfragen: datenschutz@vidireserve.com. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. VidiScope stimmt diesem Vertrag durch Bereitstellung von VidiReserve zu.
ANHANG II – Beschreibung der Verarbeitung
Kategorien betroffener Personen
- Gäste und Kunden des Partners: Personen, die reservieren, Veranstaltungen buchen, Gutscheine kaufen oder erhalten, Gruppen anfragen, auf der Warteliste stehen oder den Newsletter des Partners beziehen
- Beschäftigte und Beauftragte des Partners mit Zugang zum Backoffice oder zur Partner-App
Kategorien personenbezogener Daten
- Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firma, Rechnungs- und Zustelladresse
- Reservierungs- und Buchungsdaten: Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Tisch, Anlass, Wünsche, Status und Verlauf, Nichterscheinen
- Gästeprofil: Geburtstag, Kennzeichnungen, Vorlieben, interne Notizen des Partners, Besuchsstatistik, Treuepunkte
- Kommunikation: Nachrichten zwischen Gast und Partner, versandte E-Mails und Push-Mitteilungen
- Zahlungs- und Rechnungsdaten: Beträge, Zahlungsart, Zahlungsreferenzen, Anzahlungen, Rechnungen und Gutschriften (keine vollständigen Kartendaten)
- Gutscheindaten: Code, Wert, Käufer, Empfänger, Grußtext, Zustelladresse
- Dateien zu Gruppenanfragen, zum Beispiel Angebote, Menükarten und Gästelisten
- Nachweise zu Newsletter-Einwilligungen: Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung
- Daten der Beschäftigten: Name, E-Mail-Adresse, Rolle und Rechte, Anmeldedaten einschließlich Passkeys, Änderungsprotokolle
- Gerätekennungen für Push-Mitteilungen (FCM-Token)
Sensible Daten und angewandte Garantien
Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten sind Gesundheitsdaten; Angaben zur Ernährungsweise wie ‚halal‘ oder ‚koscher‘ können religiöse Überzeugungen erkennen lassen (Art. 9 DSGVO). Sie werden nur verarbeitet, soweit der Gast sie mit ausdrücklicher Einwilligung angibt oder der Partner sie erfasst. In VidiReserve sind sie nur für Beschäftigte des Partners mit Zugriff auf Reservierungen bzw. Gästeprofile sichtbar; in Push-Mitteilungen sind sie nicht enthalten. In Bestätigungs- und Benachrichtigungs-E-Mails können sie enthalten sein; die Übergabe an den Mailserver ist verschlüsselt, die Zustellung erfolgt verschlüsselt, soweit der empfangende Mailserver dies unterstützt. VidiScope wertet sie nicht für eigene Zwecke aus; sie werden mit der Reservierung bzw. dem Gästeprofil gelöscht.
Art der Verarbeitung
Bereitstellung von VidiReserve als Software-Dienst (SaaS) einschließlich Hosting: Erheben über Formulare und Schnittstellen, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Abgleichen, Versenden von E-Mails und Push-Mitteilungen, Erzeugen von Dokumenten (z. B. Rechnungen, Gutscheine), Übermitteln an vom Partner angebundene Dienste, Sichern und Löschen.
Zweck(e) der Verarbeitung
Bereitstellung der Funktionen von VidiReserve für den Partner, insbesondere Reservierungs- und Tischverwaltung, Gästeverwaltung, Veranstaltungen, Gruppenanfragen, Warteliste, Gutscheine, Rechnungen an Gäste, Nachrichten, E-Mail-Marketing an Gäste mit deren Einwilligung, Treueprogramm, Auswertungen für den Partner sowie Support.
Übermittelt VidiReserve auf Veranlassung des Partners Daten an Dienste, die der Partner mit eigenem Vertrag anbindet (zum Beispiel PayPal, Stripe, SumUp, Lexware Office, Twilio oder ein Kassensystem), handelt VidiScope auf Weisung des Partners. Diese Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter von VidiScope.
Dauer der Verarbeitung
Für die Laufzeit des Nutzungsvertrags. Nach dessen Ende gibt VidiScope dem Partner auf Wunsch seine Daten in einem gängigen Format (z. B. CSV) heraus und löscht die personenbezogenen Daten nach Klausel 10 Buchst. d spätestens 90 Tage nach Vertragsende, soweit VidiScope nicht selbst gesetzlich zur Speicherung verpflichtet ist. In Datensicherungen bleiben sie bis zum Ablauf der Rotation erhalten, längstens 12 Monate; bis dahin sind sie gegen Zugriff gesichert und werden nur zur Wiederherstellung nach einem Störfall verwendet. Eigene Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungen an Gäste) erfüllt der Partner selbst, etwa durch Export.
Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter
Gegenstand, Art und Dauer siehe Anhang IV.
ANHANG III – Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten
1. Vertraulichkeit
- Zutritt: Die Anwendungs-, Datenbank- und Sicherungsserver stehen ausschließlich in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland (Falkenstein) mit deren physischen Sicherungsmaßnahmen und Zertifizierung nach ISO/IEC 27001. Der Mailserver steht in einem Rechenzentrum der STRATO GmbH in Berlin. VidiScope betreibt keine eigenen Server in Büroräumen.
- Zugang: Administrativer Zugriff auf die Hetzner-Server nur per SSH-Schlüssel über ein privates VPN; dort sind öffentlich nur HTTP und HTTPS erreichbar (Firewall); Schutz gegen wiederholte Anmeldeversuche. Am Mailserver sind öffentlich nur die für den E-Mail-Verkehr und dessen Verwaltung nötigen Dienste erreichbar. Passwörter werden ausschließlich als bcrypt-Hash gespeichert, Anmeldung mit Passkeys (WebAuthn) ist möglich, Anmeldeversuche sind begrenzt. Sitzungs-Cookies sind auf Secure, HttpOnly und SameSite gesetzt.
- Zugriff: Rollen- und Rechtekonzept im Backoffice; der Partner legt fest, welche Beschäftigten welche Daten sehen und bearbeiten. Datenzugriffe im Backoffice und in der Partner-App sind technisch an den jeweiligen Betrieb gebunden. Jede Anwendung hat einen eigenen Datenbanknutzer ohne geteilten Administrator-Zugang. Private Dateien (z. B. zu Gruppenanfragen) liegen außerhalb des öffentlich ausgelieferten Bereichs und werden nur nach Rechteprüfung ausgeliefert.
- Trennung: Logische Trennung der Daten aller Partner über eine Mandantenkennung.
- Speicherbegrenzung: IP-Adressen in Server-Protokollen werden nach 7 Tagen gekürzt bzw. gelöscht.
- Personal: Alle Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
2. Integrität
- Weitergabe: Übertragungen zwischen Nutzern, App und VidiReserve ausschließlich verschlüsselt (HTTPS/TLS mit HSTS); E-Mails werden verschlüsselt an den Mailserver übergeben und verschlüsselt zugestellt, soweit der Empfänger dies unterstützt.
- Eingabe: Änderungsprotokolle für Reservierungen, Gästeprofile, Wartelisten und Rechnungen (wer hat wann was geändert); Rechnungsdokumente werden mit Prüfsumme gespeichert.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Stündliche Datenbanksicherung auf dem Server (stündlich 7 Tage, täglich 30 Tage, wöchentlich 120 Tage aufbewahrt) und stündliche verschlüsselte Sicherung außerhalb des Servers auf einem Speicher der Hetzner Online GmbH in Deutschland.
- Überwachung der Sicherungsläufe mit Benachrichtigung bei Ausfall; regelmäßiger automatischer Wiederherstellungstest.
- Ratenbegrenzung und Bot-Schutz gegen missbräuchliche Zugriffe.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Änderungen am Programm werden vor jeder Auslieferung geprüft, auch auf Sicherheit; ausgeliefert wird nur aus einem versionierten Stand, die Protokolle werden danach kontrolliert.
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen des gesamten Programmcodes.
- Meldungen von Datenschutzverletzungen werden über datenschutz@vidireserve.com nach Klausel 9 bearbeitet.
- Unterstützung bei Betroffenenrechten (Klausel 8): Der Partner kann Gästedaten im Backoffice selbst einsehen, berichtigen und löschen; darüber hinaus unterstützt VidiScope bei Anfragen Betroffener über datenschutz@vidireserve.com.
ANHANG IV – Liste der Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme der folgenden Unterauftragsverarbeiter genehmigt:
| Unterauftragsverarbeiter | Gegenstand und Art der Verarbeitung | Ort |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen | Betrieb der Server (Rechenzentrum Falkenstein) und verschlüsselte Datensicherung | Deutschland |
| STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin | Betrieb des Mailservers (dedizierter Server in Berlin) für Versand und Empfang von E-Mails, z. B. Bestätigungen, Nachrichten und Newsletter des Partners; die übrigen Daten liegen nicht bei STRATO | Deutschland |
| Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, bzw. Google LLC, Mountain View, USA | Firebase Cloud Messaging: Zustellung von Push-Mitteilungen an die Partner-App (z. B. neue Reservierung mit Name, Personenzahl und Uhrzeit); der Partner kann die Push-Mitteilungen in der App abschalten | EU/USA (EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln) |
| Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA | Apple Push Notification Service: Zustellung der Push-Mitteilungen an die Partner-App auf iPhones und iPads | USA (EU-US Data Privacy Framework) |
Die Dauer entspricht jeweils der Laufzeit dieses Vertrags.