Erklärung zur Barrierefreiheit

Die VidiScope GmbH ist bemüht, ihre Reservierungsdienste barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt, in welchem Umfang die Dienste den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der BFSG-Verordnung entsprechen. Technische Grundlage sind die europäische Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Geltungsbereich

Nicht Gegenstand dieser Erklärung sind der geschlossene Verwaltungsbereich für Partnerbetriebe (Backoffice) und interne Administrationsoberflächen. Für die Partner-App gelten die Angaben in den jeweiligen App-Stores.

So funktioniert die Reservierung

  1. Datum und Personenzahl wählen – über ein Datumsfeld und eine Auswahlliste oder über den Monatskalender, der vollständig mit der Tastatur bedienbar ist.
  2. Eine freie Uhrzeit aus der Liste der verfügbaren Zeiten wählen. Die Anzahl der freien Zeiten wird Hilfsmitteln automatisch mitgeteilt.
  3. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eingeben und die Reservierung absenden. Fehlende oder fehlerhafte Angaben werden direkt am betreffenden Feld erläutert, bereits eingegebene Daten bleiben erhalten.

Die Bestätigung erhalten Sie auf der Seite und per E-Mail. Änderungen und Stornierungen sind über den Link in der Bestätigung möglich.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannten Dienste sind mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem:

Nicht barrierefreie Inhalte und bekannte Einschränkungen

Barrierefreie Alternativen

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung:

VidiScope GmbH
Römerstr. 27
89250 Senden
E-Mail: office@vidireserve.com
Telefon und WhatsApp: +49 (0)731 25089010 (Mo–Fr 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr)

Bitte nennen Sie uns die betroffene Seite oder Funktion und, falls möglich, das verwendete Hilfsmittel (z. B. Screenreader, Browser). Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihrer Rückmeldung nicht angemessen nachgekommen sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Angaben zu dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06.09.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen der Dienste aktualisiert, spätestens jedoch im März 2027 überprüft.