Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit

Stand: Oktober 2026

Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO zwischen dem Partner (Betrieb, der VidiReserve nach den AGB für Restaurants und Event-Anbieter nutzt) und der VidiScope GmbH (in den AGB „VidiReserve“), Römerstr. 27, 89250 Senden („VidiScope“), gemeinsam „die Parteien“.

§ 1 Gegenstand

(1) Diese Vereinbarung ist Anlage 1 der AGB für Restaurants und nach deren § 6 Abs. 2 Bestandteil des Nutzungsvertrags. Sie gilt für dessen Laufzeit.

(2) Sie regelt die gemeinsame Verantwortlichkeit für den Buchungsablauf: Gäste können über VidiReserve einen Tisch reservieren, eine Veranstaltung buchen, einen Gutschein kaufen, eine Gruppenanfrage stellen oder sich auf eine Warteliste setzen, sei es auf vidireserve.com, auf der Seite des Partners bei VidiReserve oder über ein Widget, das der Partner auf seiner eigenen Website einbindet. Der Buchungsablauf endet mit der Übermittlung der Buchung an den Partner. Die Buchung ist an den Partner übermittelt, sobald sie in VidiReserve gespeichert und für den Partner im Backoffice abrufbar ist. Die automatische Eingangsbestätigung an den Gast gehört noch zum Buchungsablauf; Benachrichtigungen an den Partner (E-Mail, Push), spätere Bestätigungen, Änderungen und Erinnerungen gehören zur Verarbeitung nach der Übermittlung.

(3) Der Partner bestimmt sein Angebot, seine Verfügbarkeiten und Bedingungen sowie die abgefragten Zusatzangaben. VidiScope bestimmt die technische Gestaltung, den Ablauf und die Sicherheit. Damit entscheiden die Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung.

(4) Nicht erfasst sind die Verarbeitung beim Partner nach der Übermittlung, für die der Partner selbst verantwortlich ist (§ 6 Abs. 1 AGB; soweit VidiScope dabei in seinem Auftrag tätig wird, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 2), sowie Verarbeitungen zu eigenen Zwecken von VidiScope, etwa Gastkonten der Plattform oder Bewertungen. VidiScope darf die im Buchungsablauf erhobenen Daten außerdem als eigener Verantwortlicher verwenden, soweit der Gast mit einem Gastkonto bucht (Anzeige im Gastkonto), sowie zur Einladung zu Bewertungen und zu deren Prüfung.

§ 2 Betroffene, Daten, Zwecke, Empfänger und Rechtsgrundlagen

  • Betroffene: Gäste und Kunden des Partners, die den Buchungsablauf nutzen, sowie Personen, deren Daten Gäste dabei angeben (z. B. Gutscheinempfänger, Teilnehmende einer Gruppe).
  • Daten: Kontaktdaten, Buchungsdaten (Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Wünsche, gegebenenfalls Allergien und Ernährungsweise), Zahlungsstatus, technische Daten (IP-Adresse, Browserkennung, Signale für den Bot-Schutz) sowie ein Protokoll der Buchungsversuche zum Schutz vor Missbrauch.
  • Zwecke: Darstellung des Angebots, Entgegennahme und Eingangsbestätigung der Buchung, Schutz vor Missbrauch und Übermittlung an den Partner.
  • Empfänger: der Partner; bei Online-Zahlung der vom Partner angebundene Zahlungsdienstleister.
  • Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für Angaben zu Allergien und zur Ernährungsweise Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung im Buchungsformular); für Daten Dritter und den Schutz vor Missbrauch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; für eine Newsletter-Anmeldung im Buchungsablauf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

§ 3 Zuständigkeiten von VidiScope

(1) VidiScope ist zuständig für Betrieb, Verfügbarkeit und Sicherheit der Plattform und der Widgets (Art. 25 und 32 DSGVO).

(2) VidiScope informiert die Gäste nach Art. 13 und 14 DSGVO über den Buchungsablauf in der Datenschutzerklärung von VidiReserve und stellt dort den wesentlichen Inhalt dieser Vereinbarung zur Verfügung (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Im Widget verlinkt VidiReserve die Datenschutzerklärung mit dem Hinweis auf die gemeinsame Verantwortlichkeit.

(3) VidiScope ist zentrale Anlaufstelle für Betroffene: datenschutz@vidireserve.com.

(4) VidiScope wählt die für den Buchungsablauf eingesetzten Dienstleister aus und schließt mit ihnen die erforderlichen Verträge (Hosting, E-Mail-Versand, Bot-Schutz Cloudflare Turnstile).

(5) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die den Buchungsablauf betreffen, meldet VidiScope der Aufsichtsbehörde und benachrichtigt, soweit erforderlich, die Betroffenen (Art. 33 und 34 DSGVO); den Partner informiert VidiScope unverzüglich. Für Verletzungen, die Daten nach der Übermittlung betreffen, gilt Klausel 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 4 Zuständigkeiten des Partners

(1) Der Partner ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für Angebot, Bedingungen und Zusatzfragen. Er fragt nur Angaben ab, die für die Buchung erforderlich sind.

(2) Bindet der Partner ein Widget auf seiner eigenen Website ein, weist er in seiner Datenschutzerklärung darauf hin und holt Einwilligungen ein, soweit sie für seine Website erforderlich sind. Er bindet Widgets nur auf Domains ein, die er dafür freigegeben hat.

(3) Für die Verarbeitung nach der Übermittlung erfüllt der Partner seine Pflichten als Verantwortlicher selbst, einschließlich seiner Informationspflichten.

(4) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in seinem Bereich, die den Buchungsablauf betreffen, teilt der Partner VidiScope unverzüglich mit.

§ 5 Rechte der Betroffenen

(1) Betroffene können ihre Rechte bei und gegenüber jeder der Parteien geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO).

(2) VidiScope beantwortet Anfragen zum Buchungsablauf. Gehen solche Anfragen beim Partner ein, leitet er sie unverzüglich an datenschutz@vidireserve.com weiter. Anfragen zu Daten nach der Übermittlung leitet VidiScope unverzüglich an den Partner weiter.

(3) Die Parteien unterstützen sich gegenseitig und stellen einander die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung.

§ 6 Haftung

Gegenüber Betroffenen haften die Parteien nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien zueinander trägt jede Partei den Schaden, der auf einen Verstoß in ihrem Zuständigkeitsbereich nach dieser Vereinbarung zurückgeht (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).

§ 7 Schlussbestimmungen

Für die gemeinsame Verantwortlichkeit geht diese Vereinbarung den AGB vor. Änderungen richten sich nach § 12 der AGB.